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Förderung Photovoltaik-Anlagen mit Energie-Speicher

Betreiber von Solarstrom-Anlagen können durch den Einsatz von Speichern den Anteil ihres selbst genutzten Stroms deutlich erhöhen. Der Staat bezuschusst die Anschaffung von Batteriespeichern mit einem neuen Förderprogramm. Wer sich für die Solarstrom-Anlage auf dem eigenen Dach einen Batteriespeicher zulegen möchte, erhält eine Unterstützung vom Staat. Pro Kilowattpeak Leistung der Photovoltaik-Anlage beträgt die Förderung bis zu 660 Euro. Wie hoch die Förderung vom Staat zur Anschaffung des Speichers genau ausfällt, hängt von den Kosten des gewählten Batteriesystems und von der Größe der Solarstrom-Anlage ab. Die Förderung können Betreiber von solchen Solarstrom-Anlagen beantragen, die ab Januar 2013 installiert wurden und eine maximale Leistung von 30 Kilowatt haben. Zur Einordung: Auf Ein- und Zweifamilienhäusern werden üblicherweise Anlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu zehn Kilowatt angebracht. Wichtig ist: Die Förderung muss vor Anschaffung des Speichers beantragt werden.
Durch Speicher können Betreiber von Solarstrom-Anlagen den Anteil des selbst verbrauchten, eigenerzeugten Solarstroms mehr als verdoppeln. Das lohnt sich für immer mehr Menschen, denn der Sonnenstrom vom eigenen Dach ist bereits heute deutlich günstiger als der Strom vom Energieversorger. In einem Einfamilienhaus mit einer Photovoltaik-Anlage können Verbraucher in Kombination mit einem geförderten Batteriespeicher ihren Strombezug um bis zu 60 Prozent reduzieren, rechnet das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) vor. Dadurch machen sich Erzeuger von Sonnenstrom unabhängiger von steigenden Strompreisen und können sicher sein, dass sie überwiegend umweltfreundlichen Strom verbrauchen. Gespeicherter Strom kann selbst genutzt oder später in das Stromnetz eingespeist werden. Der eingespeiste Solarstrom wird dann nach den für die Photovoltaik-Anlage geltenden Fördersätzen vergütet.
Strom, der vor Ort erzeugt und vor Ort verbraucht wird, muss nicht durch die öffentlichen Stromnetze transportiert werden. Die dezentralen Solarbatterien speichern den erzeugten Solarstrom während des Tages zwischen, geben ihn zeitversetzt wieder ab und glätten so die Einspeisespitzen ins Netz, ohne dass wertvoller Solarstrom verloren geht. Um diesen Vorteil zu nutzen, müssen Solarstrom-Anlagen, die mit staatlich geförderten Speichern kombiniert werden, nach dem Willen des Fördergebers ihre Leistung für die gesamte Vergütungsdauer der Anlage auf 60 Prozent der Anlagenleistung reduzieren. Ziel dieser Regelung ist es, dass die Anlagen-Betreiber dazu beitragen, dass die Einspeisung des Sonnenstroms sich gleichmäßiger auf die Netze verteilt und Produktionsspitzen vermieden werden. Die Netze müssen nicht mehr auf die maximale Einspeisung der Solarstrom-Anlagen ausgelegt werden. Das spart Leitungskapazitäten und verringert den Bedarf an Netzausbau. Vielmehr erhöhen Batteriespeicher die Aufnahmefähigkeit bestehender Stromnetze sogar um bis zu zwei Drittel. Batteriespeicher tragen außerdem dazu bei, eine gleichmäßige Spannung und Frequenz der Stromnetze zu halten und übernehmen damit wichtige Aufgaben für das Netzmanagement.

18.06.2013